Verlobung
Die Verlobung ist die Vorstufe zur Hochzeit und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mann der Frau, oder auch umgekehrt, den Hochzeitsantrag macht. Früher wurde noch offiziell zur Verlobung eingeladen, heute ist dies eher ein Vorgang, der unbemerkt vonstatten geht. Kaum ein Paar lädt heute noch bewusst zur Verlobung ein und auch die Verlobungsringe sind heute kein Standard mehr. Und doch handelt es sich hierbei um eine romantische Angelegenheit, auch wenn die Wenigsten eine Verlobung wahrnehmen.

Neben aller Romantik sollte man aber auch wissen, dass mit einer Verlobung auch Rechte und Pflichten verbunden sind, zumindest in moralischer Hinsicht. Schließlich handelt es sich bei einer Verlobung um eine Eheversprechen, mit dem man öffentlich bezeugt, dass man in absehbarer Zeit heiraten möchte. So sollte man aus Respekt dem Partner gegenüber einen Heiratsantrag nicht bejahen, wenn man es nicht auch wirklich ernst meint. Früher gab es sogar eine ganze Reihe von Pflichten, die mit einer Verlobung im Zusammenhang standen und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert waren. Vorteilig kann sich eine Verlobung aber nach wie vor auf die Wohnungssuche auswirken, denn Paare, die in absehbarer Zeit eine Familie gründen wollen, werden von vielen Vermietern bevorzugt.

Manche Paare schließen im Zuge der Verlobung auch eine Art Ehevertrag ab. Meist sind hier finanzielle Umstände geregelt, wenn die Partner beispielsweise sehr Wohlhabend sind oder nur einer der beiden über ein gewisses Vermögen verfügt. So sollen Streitigkeiten vermieden werden. Die vertraglichen Vereinbarungen haben dann in vollem Umfang ihre Gültigkeit und können im schlimmsten Fall per Gerichtsurteil durchgesetzt werden.